Die Botenschaft im BGB

Der Bote

Wie der Bote bei Jura definiert wird

Es gibt im BGB keine Botendefinition, weil Boten nicht rechtlich agieren dürfen.

Ein Bote gibt schlicht und einfach eine fremde Willenserklärung weiter.

Ein Roboter sozusagen.

Ein BGB Fall mit einem Boten

Der A schickt den fünfjährigen B zum Dönerladen, um einen Dürüm zu erwerben.

A gibt dem B das Geld dafür.

B kauft den Dürüm.

B könnte hier Bote sein.

Ein Bote

überbringt lediglich eine fremde Willenserklärung.

B gibt lediglich den Wunsch des A weiter.

Daher handelt B als Bote.

Dabei ist es egal, daß B nicht geschäftsfähig ist, da ein Bote nur eine fremde Willenserklärung weitergibt.

Wenn ein Bote keine Vertretungsmacht hat

Ein Bote hat aus der Definition heraus keine Vertretungsmacht, da er nicht im Namen eines anderen frei selbst entscheidet.

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