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Definition
Werden neue Gesetze erlassen, die eine Strafe begründen oder verschärfen, dürfen sie sich nicht auf die Vergangenheit beziehen.
Weder Richter, noch Gesetzgeber dürfen Personen bestrafen für etwas, das zur Tatzeit nicht
unter Strafe stand.
Das nennt sich nulla poena sine lege praevia, also keine Strafe ohne vorheriges Gesetz.
Das Rückwirkungsverbot gilt im materiellen Strafrecht.
Ausnahmen
Verjährung
Im Strafverfahrensrecht gilt das Rückwirkungsverbot nicht:
- Sind Verjährungsfristen noch nicht abgelaufen, können sie hier rückwirkend verlängert werden.
- Sind Morde noch nicht verjährt, ist die Abschaffung ihrer Verjährung zulässig.
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