Was ist ein Vertrag zugunsten Dritter nach dem BGB?

Definition

Vertrag zugunsten Dritter

Zwei Personen schließen einen Vertrag.

Der Schuldner muß die Leistung an einen Dritten erbringen.

In diesem Fall gibt es eine Alternative, den echten und einen unechten Vertrag.

Echter Vertrag

Soll der Dritte einen eigenen Primäranspruch erhalten, die Leistung zu fordern, ist das ein echter Vertrag zugunsten Dritter.

So findet sich in § 328 I BGB

Durch Vertrag kann eine Leistung an einen Dritten mit der Wirkung bedungen werden, daß der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern.

§ 328 I BGB – Vertrag zugunsten Dritter

Unechter Vertrag

Ohne eigenen Anspruch entsteht ein unechter Vertrag.

Dafür gibt es keine eigene Norm.

Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter

In diesem Zusammenhang gibt es auch den Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter.

Zwei Personen schließen hier einen Vertrag.

In diesem Vertrag wird ein Dritter in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen.

Der Dritte wird in die vertraglichen Sorgfalts-, und Obhutspflichten mit eingebunden.

Beispiel / Fall eines Vertrages zugunsten Dritter

Eine Lebensversicherung wird abgeschlossen durch eine Person.

Tritt der Todesfall dieser Person ein, wird an einen vorher bestimmten Dritten, meist den Ehepartner, geleistet.

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