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Definition
Vertrag zugunsten Dritter
Zwei Personen schließen einen Vertrag.
Der Schuldner muß die Leistung an einen Dritten erbringen.
In diesem Fall gibt es eine Alternative, den echten und einen unechten Vertrag.
Echter Vertrag
Soll der Dritte einen eigenen Primäranspruch erhalten, die Leistung zu fordern, ist das ein echter Vertrag zugunsten Dritter.
So findet sich in § 328 I BGB
Durch Vertrag kann eine Leistung an einen Dritten mit der Wirkung bedungen werden, daß der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern.
§ 328 I BGB – Vertrag zugunsten Dritter
Unechter Vertrag
Ohne eigenen Anspruch entsteht ein unechter Vertrag.
Dafür gibt es keine eigene Norm.
Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter
In diesem Zusammenhang gibt es auch den Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter.
Zwei Personen schließen hier einen Vertrag.
In diesem Vertrag wird ein Dritter in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen.
Der Dritte wird in die vertraglichen Sorgfalts-, und Obhutspflichten mit eingebunden.
Beispiel / Fall eines Vertrages zugunsten Dritter
Eine Lebensversicherung wird abgeschlossen durch eine Person.
Tritt der Todesfall dieser Person ein, wird an einen vorher bestimmten Dritten, meist den Ehepartner, geleistet.