Über den Besitz im BGB

Definition

Wer den Besitz über eine Sache hat, hat die tatsächliche Gewalt über die Sache.

Gewalt meint hier Herrschaft.

Damit ist der Besitz die tatsächliche Sachherrschaft.

Abgrenzung zu Eigentum

I’m Gegensatz zum Besitz ist das Eigentum nicht(nur) die tatsächliche, sondern auch die

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