Was ist die Leistungskondiktion im BGB?

Definition

Richtig heißt sie Leistungskondiktion.

Neben der Leistungskondiktion steht die Nichtleistungskondiktion.

Beide sind in § 812 BGB implizit definiert.

Leistungskondiktion meint, durch die Leistung eines anderen etwas zu erlangen.

Nichtleistungskondiktion meint, auf Kosten eines anderen etwas zu erlangen.

Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

§ 812 I BGB

Eingriffskondiktion

In der Nichtleistungskondiktion steht das Tatbestandsmerkmal

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Wie funktioniert die Auslegung bei Jura?

Wie wird die Auslegung definiert?

Die Auslegung ist die Interpretation des Gesetzes.

Das Ziel ist es, die Aussage der Norm zu erfassen.

Das bedeutet, daß jeder eine Norm zunächst so auslegt, wie sie seiner persönlichen Meinung nach auszulegen ist.

Anschließend werden einige, mit dem Ziel, das Ergebnis zu vereinheitlichen, Methoden auf diese Meinung angewandt, um das Ergebnis belastbarer zu machen.

Der Meinung wird ein Korsett verpaßt.

Wie ist die Reihenfolge der Auslegung bei Jura?

  1. Grammatisch
  2. Systematisch
  3. Historisch
  4. Teleologisch (Siehe den Unterschied zwischen teleologischer und deontologischer Ethik)

Diese Rangfolge der Auslegungsmethoden sollte bei der Auslegung eingehalten werden.

Zur teleologischen Auslegung

Was versteht man unter der teleologischen Auslegung in Jura?

Der Zweck der Norm wird genutzt, um sie auszulegen.

Die Zweckinterpretation wird durch die grammatische, systematische und historische Auslegung eingegrenzt, daher steht sie in der Reihenfolge an letzter Stelle.

Was ist die teleologische Reduktion bei Jura?

Jede Norm besteht aus zwei Teilen

  1. Den Voraussetzungen
  2. Den Rechtsfolgen

Sind die Voraussetzungen erfüllt, folgt die Rechtsfolge.

Nur dann nicht, wenn die Norm teleologisch reduziert wird.

Dann schafft man einen Rechtssatz, eine sogenannte

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