Die Definition des Täters im Strafrecht
Täter ist, wer Tatherrschaft hat.
Tatherrschaft hat derjenige, welcher mit eigenem Willen, die Tat durchzuführen das Geschehen dominiert.
Die Definition der mittelbaren Täterschaft im Strafrecht
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
§ 25 Täterschaft Strafgesetzbuch (StGB)
Der mittelbare Täter nutzt einen anderen, den sogenannten
