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Juraanfänger kennen das Abstraktionsprinzip.
Es ist eines der ersten Prinzipien, das man zu hören bekommt – und eines der wichtigsten Prinzipien.
Das Abstraktionsprinzip wird auch als Trennungsprinzip bezeichnet.
Kommen wir gleich zum Punkt:
Unter dem Abstraktionsprinzip versteht man die rechtliche Trennung von kausalem und abstraktem Rechtsgeschäft.
In anderen Rechtsordnungen ist dies meist kombiniert.
Was ist nun aber der Unterschied zwischen einem kausalen und einem abstrakten Rechtsgeschäft?
Beim einen, dem kausalen Rechtsgeschäft, erschafft man den Rahmen für das, was später im abstrakten Rechtsgeschäft
durchgeführt wird.
Unterschied Kausal <-> Abstrakt
Beispiel
Kausal ist etwa der Kaufvertrag nach 433 BGB.
Abstrakt ist etwa die Übereignung einer Sache nach 929 BGB. A übereignet zum Beispiel an einen B, womit der B Eigentümer wird.
Die Forderung des B auf Übereignung erlischt.
Der A erfüllt die Übereignung.
Diese Rechtsgeschäfte sind – wie gesagt – getrennt.
Das führt dazu, daß man eine Sache verkaufen kann, ohne sie zu besitzen oder gar, ohne Eigentümer zu sein.
Man schließt einfach einen Kaufvertrag nach 433 BGB. Dieser erlischt zwar später, wegen objektiver(oder subjektiver, wenn jemand anderes leisten kann) anfänglicher Unmöglichkeit nach 275 I BGB, doch bis dahin ist der Vertrag gültig.
Das heißt, der Rahmen für das Rechtsgeschäft wurde geschaffen, da das Rechtsgeschäft aber nicht durchgeführt werden(=die Sache nicht übereignet werden) konnte, fällt später auch der Rahmen weg.
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2 Gedanken zu „Kausal / Abstrakt – was versteht man unter dem Abstraktionsprinzip?“